Neuzugänge im Archiv – 20.03.09

Seltenes Material erreichte uns aus Kiel: Private Farbfilmaufnahmen aus dem Leben des weiblichen Reichsarbeitsdienstes. Am 4. September 1939, nur drei Tage nach Kriegsbeginn, wurde die Arbeitsdienstpflicht – die bis dahin nur für Männer bestand – auch auf die weibliche Bevölkerung ausgeweitet. Die Aufgaben des Reichsarbeitsdienstes waren vielfältig und reichten von Forst- und Deichbauarbeiten bis zum Einsatz beim Bau der Reichsautobahn und des Westwalls. Ein sogenannter „Führererlass“ vom 29. Juli 1941 erweiterte die weibliche Arbeitsdienstpflicht für 130.000 sogenannte „Arbeitsmaiden“, die anschließend einen sechsmonatigen Kriegshilfsdienst abzuleisten hatten. Anders als ihre männlichen Kollegen, die gegen Kriegsende im Rahmen des Volkssturms eingesetzt wurden, war der weibliche Reichsarbeitsdienst vom aktiven Kriegsdienst befreit.

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