Neuigkeiten aus dem Archiv – 13.03.2014

Der seltsame Herr Gurlitt

Unter diesem Titel zeigt der Kultursender arte am nächsten Mittwoch, 19. März 2014, um 21.50 Uhr die Dokumentation von Maurice Philip Remy (Holokaust, Hitlers Helfer, Mogadishu) über das Auffinden der Sammlung Gurlitt. Die von BROADVIEW TV im Auftrag des ZDF produzierte Dokumentation beschäftigt sich mit den Hintergründen dieses Falls.

Wir konnten einige Aufnahmen aus unserem Archiv beisteuern und wünschen viel Erfolg.

Die Sendung ist mit folgendem Begleittext angekündigt:
Haben wir es beim Schwabinger Kunstfund mit NS-„Raubkunst“ zu tun, oder ist die Beschlagnahmung der Sammlung Gurlitt ein moderner Kunstraub aus dem Jahr 2012? Fragen von Besitz und Eigentum, Recht und Moral stehen im Zentrum der Dokumentation um den Fall Gurlitt, der seit Monaten die internationalen Medien beschäftigt.
Anfangs erscheint der „seltsame“ Herr Gurlitt in dieser Debatte zunächst als Täter – erst später kommen Stimmen auf, die ihn als Opfer des Systems sehen. 2010 fällt er deutschen Zöllnern bei der Einreise aus der Schweiz auf. Er führt Bargeld mit sich: 9.000 Euro, ab 10.000 hätte er verzollen müssen. Die Zollfahnder beschließen, Gurlitt beschatten zu lassen – und entdecken, dass der unscheinbare alte Mann weit über tausend Gemälde und Bilder aller Epochen in seiner Wohnung lagert. Schnell kommt ein Verdacht auf: Handelt es sich bei Teilen der Sammlung um „Raubkunst“?
Gurlitts Vater Hildebrand handelte während der NS-Zeit mit Kunst, machte auch Geschäfte mit jüdischen Sammlern. War er damit für viele die letzte Hoffnung an Geld zu kommen oder bereicherte er sich an ihrer Not? Rettete Gurlitt senior bedeutende Werke der Moderne vor der Verbrennung durch die Nazis oder machte er sich moralisch schuldig? Nach dem Tod des Vaters gingen die Werke in den Besitz seines Sohnes Cornelius über. Wusste der Erbe von der Herkunft der Bilder?
2012 wird die Sammlung durch die Staatsanwaltschaft Augsburg beschlagnahmt, das Nachrichtenmagazin „Focus“ bringt den Fall an die Öffentlichkeit. Opferverbände wollen Gurlitt die Bilder dauerhaft abnehmen. Doch dieser ist der festen Überzeugung, der rechtmäßige Besitzer der Gemälde zu sein. Er fühlt sich vom Staat beraubt. Gleichzeitig sind sich Experten einig: Eine Rechtsgrundlage zur Herausgabe von „Raubkunst“ gibt es nicht. Hat ein übereifriger Staat Cornelius Gurlitt zum Bauernopfer in einem möglichen Präzedenzfall gemacht?

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